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   AG Bonn, 08.05.2020 - 117 C 14/19   

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https://dejure.org/2020,36743
AG Bonn, 08.05.2020 - 117 C 14/19 (https://dejure.org/2020,36743)
AG Bonn, Entscheidung vom 08.05.2020 - 117 C 14/19 (https://dejure.org/2020,36743)
AG Bonn, Entscheidung vom 08. Mai 2020 - 117 C 14/19 (https://dejure.org/2020,36743)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des

    Auszug aus AG Bonn, 08.05.2020 - 117 C 14/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt selbst die Erklärung des Schuldners, eine fällige Zahlung nicht in einem Zuge zu erbringen und nur Ratenzahlungen leisten zu können, allein nicht zwingend den Schluss zu, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (BGH, Urteil vom 14.07.2016, IX ZR 188/15, Rn. 17).

    Hierfür reichen die vorliegenden Indizien jedoch nicht aus (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 14.07.2014, IX ZR 188/15, Rn. 21): Die Forderungen der Beklagten gegenüber der Schuldnerin sind zunächst nicht über einen längeren Zeitraum angewachsen.

  • LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher, Indiz

    Auszug aus AG Bonn, 08.05.2020 - 117 C 14/19
    Vielmehr sind für ausbleibende Zahlungen in den Ordnungsgeldverfahren nach den §§ 325 ff. HGB eine Vielzahl von Gründen denkbar, die von der fehlenden Kenntnis der tatsächlichen behördlichen Durchsetzung der Ordnungsgelder durch das Bundesamt bis zu einer bewussten Zahlungsunwilligkeit wegen der als unangemessenen festgesetzten Ordnungsgelder reichen können (LG Bonn, Urteil vom 28.07.2017, 1 O 40/17; Urteil vom 21.07.2017, 1 O 375/16, Rn. 87, juris).
  • LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16

    Vorsatzanfechtung; Stundung; Ordnungsgeld; Vollziehung

    Auszug aus AG Bonn, 08.05.2020 - 117 C 14/19
    Vielmehr sind für ausbleibende Zahlungen in den Ordnungsgeldverfahren nach den §§ 325 ff. HGB eine Vielzahl von Gründen denkbar, die von der fehlenden Kenntnis der tatsächlichen behördlichen Durchsetzung der Ordnungsgelder durch das Bundesamt bis zu einer bewussten Zahlungsunwilligkeit wegen der als unangemessenen festgesetzten Ordnungsgelder reichen können (LG Bonn, Urteil vom 28.07.2017, 1 O 40/17; Urteil vom 21.07.2017, 1 O 375/16, Rn. 87, juris).
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer

    Auszug aus AG Bonn, 08.05.2020 - 117 C 14/19
    Lässt ein gewerblich tätiger Schuldner monatelang einen Rückstand von erheblicher Höhe mit betriebsnotwendigen fortlaufenden Verbindlichkeiten - insbesondere Steuern und Sozialabgaben, aber auch Löhne und Mieten - aufkommen und zahlt er danach unregelmäßig einzelne Raten, ohne jedoch die Gesamtschuld verringern zu können, so deuten diese Tatsachen auf eine Zahlungsunfähigkeit hin (BGH, Urteil vom 30. April 2015 - IX ZR 149/14, WM 2015, 1339 Rn. 9).
  • BGH, 19.09.2013 - IX ZR 4/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus AG Bonn, 08.05.2020 - 117 C 14/19
    Deshalb muss der Anfechtungsgegner auch die Rechtshandlung, welche die Gläubigerbenachteiligung ausgelöst hat, nicht in allen Einzelheiten kennen (BGH, Urteil vom 19.09.2013, IX ZR 4/13, Rn. 18 f., juris).
  • LG Bonn, 19.08.2020 - 5 S 61/20

    Vorsatzanfechtung, inkongruente Deckung

    Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Berufung vom 08.06.2020 gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 08.05.2020 (Az. 117 C 14/19) wird zurückgewiesen.

    Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe vom 08.06.2020 hat keinen Erfolg, weil die in zweiter Instanz beabsichtigte Rechtsverfolgung in Form der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 08.05.2020 (Az. 117 C 14/19) - auch unter Berücksichtigung der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S.v. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO bietet.

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